"Zusammenkunft ist der Anfang.
Zusammenhalt ein Fortschritt.
Zusammenrabeit ist der Erfolg." - Henry Ford

Elternmitwirkung

Eltern haben das Recht, in verschiedenen Gremien der Schule ehrenamtlich mitzuwirken:

  • Klassenpflegschaft
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Weitere Informationen zum Schulgesetz und zur Mitwirkung finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW.

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Elternabende

Auf den Elternabenden kommen die Eltern der jeweiligen Klassen zusammen, um sich untereinander und mit den Lehrern ihrer Klasse auszutauschen. Die Elternabende werden von den Klassenelternvertretern einberufen und geleitet. Auf den Elternabenden werden die Eltern über schulische Entwicklungen informiert und können ihre Wünsche an die Klassenlehrer und die Elternvertreter weitergeben.

Auf den Elternabenden wird eine Namensliste aller Eltern und Kinder erstellt (idealerweise auch mit E-Mail und Telefon). Die Namensliste soll helfen, den Kontakt der Eltern untereinander zu verbessern (z.B. für Verabredungen der Kinder), Telefonketten zu ermöglichen, wichtige Informationen weiterzugeben und zu den Elternabenden einzuladen.

Die Zusammenkunft von Eltern einer Schulklasse wird Klassenpflegschaft genannt.

Schulpflegschaft

Jede Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschatzvorsitzende/n sowie eine Stellvertretung. Diese sind dann automatisch Mitglied der Schulpflegschaft. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter können beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden üben sie deren Stimmrecht aus.

Die Schulpflegschaft kommt in der Regel einmal pro Schulhalbjahr zusammen. Die Schulleitung nimmt beratend an diesen Sitzungen teil.

Die Schulpflegschaft

  • wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
  • vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
  • kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
  • Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat an unserer Schule sechs gewählte Mitglieder. Drei davon werden von der Schulpflegschaft gewählt und drei aus der Lehrerkonferenz.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung nimmt beratend an der Schulkonferenz teil.

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:

  1. Schulprogramm (§ 3 Abs. 2),
  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
  3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
  4. Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
  5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
  6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
  7. Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
  8. Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2),
  9. Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
  10. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  11. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
  12. Information und Beratung (§ 44),
  13. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
  14. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Abs. 2),
  15. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
  16. Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
  17. Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2),
  18. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
  19. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 67 Abs. 1 und 2),
  20. besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
  21. Mitwirkung beim Schulträger (§ 76),
  22. Erlass einer Schulordnung,
  23. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5),
  24. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1),
  25. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).

Schulveranstaltungen

Alle Eltern können auch außerhalb der Elternvertretung an der Gestaltung des Schulalltags und den zahlreichen Schulveranstaltungen mitwirken, u.a.:

  • Hilfen im Schulalltag, z. B. Mithilfe in der Schulbücherei, beim Verkehrstraining, bei der Radfahrausbildung, bei Ausflügen
  • Hilfen bei Schulveranstaltungen, z. B. Schulfesten, Projektwochen, Einschulungsfeiern

Die freiwillige Mithilfe bei den Schulveranstaltungen ist uns besonders wichtig! Ohne die tatkräftige Unterstützung von Eltern können diese Veranstaltungen nicht stattfinden.

Förderverein

Auch in unserem Förderverein sind wir auf die aktive Unterstützung von Eltern angewiesen. Gemeinsam werden Aktionen geplant und durchgeführt, Entscheidungen zur finanziellen Unterstützung von Projekten getroffen u.v.m.

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